Das Hinweisgeberportal Mittelstand

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):

Wir übernehmen für Sie alle Funktionen der gesetzlich vorgeschriebenen internen Meldestelle

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet alle Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Hinweisgebestelle für Whistleblower. Damit wird eine europäische Richtlinie umgesetzt, die Hinweisgeber besser schützen soll. Dies stellt mittelständische Arbeitgeber vor erhebliche Herausforderungen. Zum einen werden an den Schutz der Identität eines Hinweisgebers sehr hohe technische und organisatorische Anforderungen gestellt. Zum anderen bestehen bei der Bearbeitung von Hinweisen erhebliche Risiken für Datenschutzverletzungen.

Daher haben wir zusammen mit der erfahrenen Datenschutzberatung jhcon das Hinweisgeberportal Mittelstand gegründet, um mittelständischen Unternehmen und Betrieben über 50 Mitarbeitern eine einfache, datenschutzkonforme und praxistaugliche Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu ermöglichen.

Alle Informationen hierzu finden Sie im Hinweisgeberportal Mittelstand und Handwerk.

Whistleblower Gespräch
Logo bbcom secure

Können mittelständische Unternehmen von einer Whistleblower-Meldestelle profitieren?


Eine Whistleblower-Meldestelle kann dazu beitragen, Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens frühzeitig zu erkennen, bevor es zu größeren Problemen führt. Dadurch kann das Unternehmen schneller und effektiver auf diese Probleme reagieren und gezielte Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu begrenzen oder zu vermeiden.

Eine Whistleblower-Meldestelle kann auch dazu beitragen, eine offene und transparente Unternehmenskultur zu fördern, in der Mitarbeiter dazu ermutigt werden, Bedenken oder Fehlverhalten zu melden, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen haben zu müssen. Dies kann auch das Vertrauen in das Unternehmen stärken.

Sie trägt auch dazu bei, das Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu schützen, die sich aus Fehlverhalten ergeben können. So lassen sich Risiken für Reputationsschäden oder negative Presse reduzieren.

Haben Mitarbeiter Vertrauen in die eigene betriebliche Meldestelle sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie Hinweise an Dritte außerhalb des Unternehmens geben, um Gehör zu finden.

Weitere Informationen finden Sie im Hinweisgeberportal Mittelstand und Handwerk