Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):
Wir übernehmen für Sie alle Funktionen der gesetzlich vorgeschriebenen internen Meldestelle
Wir übernehmen für Sie alle Funktionen der gesetzlich vorgeschriebenen internen Meldestelle
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet alle Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Hinweisgebestelle für Whistleblower. Damit wird eine europäische Richtlinie umgesetzt, die Hinweisgeber besser schützen soll. Dies stellt mittelständische Arbeitgeber vor erhebliche Herausforderungen. Zum einen werden an den Schutz der Identität eines Hinweisgebers sehr hohe technische und organisatorische Anforderungen gestellt. Zum anderen bestehen bei der Bearbeitung von Hinweisen viele Risiken für Datenschutzverletzungen.
Daher haben wir zusammen mit der erfahrenen Datenschutzberatung jhcon das Hinweisgeberportal Mittelstand gegründet, um gerade mittelständischen Unternehmen und Betrieben über 50 Mitarbeitern eine einfache, datenschutzkonforme und praxistaugliche Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu ermöglichen.
Alle Informationen hierzu finden Sie im Hinweisgeberportal Mittelstand und Handwerk